Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Gesetzliche Pflicht sinnvoll umsetzen – mit Mehrwert für Unternehmen

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind ein zentraler Faktor für Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden. In Österreich sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung zu erfassen und zu beurteilen.
Richtig umgesetzt bietet diese Evaluierung jedoch weit mehr als Pflichterfüllung: Sie schafft die Grundlage für gesunde Arbeitsbedingungen, geringere Krankenstände und langfristige Mitarbeiterbindung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Evaluierung psychischer Belastungen ist, warum sie verpflichtend ist und wie Unternehmen davon konkret profitieren.


Was bedeutet Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz?

Die Evaluierung psychischer Belastungen ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung gemäß Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG).
Ziel ist es, arbeitsbedingte psychische Belastungen systematisch zu erfassen, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Dabei geht es nicht um individuelle Diagnosen, sondern um Arbeitsbedingungen, z. B.:

  • Arbeitsorganisation und Arbeitsmenge
  • Zeitdruck und Unterbrechungen
  • Führung und Kommunikation
  • Rollen- und Aufgabenklärung
  • soziale Beziehungen im Team
  • emotionale Anforderungen

Ist die Evaluierung psychischer Belastungen gesetzlich verpflichtend?

Ja.
Die Evaluierung psychischer Belastungen ist für alle Unternehmen verpflichtend, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Gesetzliche Grundlage:

  • § 4 ASchG
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Unternehmen sind verpflichtet:

  • psychische Belastungen zu erheben
  • Risiken zu beurteilen
  • Maßnahmen festzulegen
  • die Evaluierung zu dokumentieren
  • diese regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren

Wie läuft eine Evaluierung psychischer Belastungen ab?

Eine professionelle Evaluierung folgt einem klaren, strukturierten Prozess:

1️⃣ Vorbereitung & Auftragsklärung

Festlegung von Zielen, Beteiligten und Vorgehensweise – angepasst an Ihr Unternehmen.

2️⃣ Erhebung der psychischen Belastungen

Je nach Setting z. B. durch:

  • Mitarbeiterbefragungen
  • Workshops oder Gruppengespräche
  • Beobachtungen und Analyse der Arbeitsabläufe

3️⃣ Beurteilung & Auswertung

Identifikation von Belastungsschwerpunkten und Ressourcen auf organisationaler Ebene.

4️⃣ Maßnahmenentwicklung

Gemeinsame Entwicklung praxisnaher, umsetzbarer Maßnahmen.

5️⃣ Dokumentation & Wirksamkeitskontrolle

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und nachhaltige Umsetzung.


Warum lohnt sich die Evaluierung auch wirtschaftlich?

Richtig durchgeführt ist die Evaluierung psychischer Belastungen ein wirksames Instrument der Organisationsentwicklung:

  • Reduktion von Krankenständen und Fluktuation
  • höhere Motivation und Leistungsfähigkeit
  • bessere Zusammenarbeit und Führung
  • frühzeitige Prävention statt teurer Einzelmaßnahmen
  • rechtliche Absicherung für Unternehmen

➡️ Kurz: Gesunde Arbeitsbedingungen sind ein Wettbewerbsvorteil.


Professionelle Unterstützung bei der Evaluierung psychischer Belastungen

Als Arbeitspsychologin unterstütze ich Unternehmen bei der gesetzeskonformen und gleichzeitig praxisnahen Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen.

Mein Ansatz verbindet:

  • wissenschaftlich fundierte Arbeits- und Organisationspsychologie
  • langjährige HR‑Praxis
  • klare, verständliche Prozesse für Unternehmen

Ziel ist es, Belastungen frühzeitig zu erkennen, Ressourcen zu stärken und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die im Arbeitsalltag tatsächlich wirksam sind.

👉 Gerne kläre ich in einem unverbindlichen Erstgespräch, wie die Evaluierung in Ihrem Unternehmen sinnvoll umgesetzt werden kann.


FAQ – Häufige Fragen zur Evaluierung psychischer Belastungen

Ist die Evaluierung psychischer Belastungen für jedes Unternehmen verpflichtend?

Ja. Die Verpflichtung gilt für alle Unternehmen in Österreich, unabhängig von Größe oder Branche.

Wer darf die Evaluierung psychischer Belastungen durchführen?

Die Evaluierung muss fachlich geeignet durchgeführt werden, z. B. durch Arbeitspsycholog:innen, Sicherheitsfachkräfte oder entsprechend qualifizierte Expert:innen.

Wie oft muss die Evaluierung durchgeführt werden?

Die Evaluierung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Veränderungen im Unternehmen (z. B. Umstrukturierungen, neue Arbeitsformen) zu aktualisieren.

Was passiert, wenn keine Evaluierung durchgeführt wird?

Fehlende oder unzureichende Evaluierungen können bei Kontrollen zu Beanstandungen oder Verwaltungsstrafen führen.

Was kostet eine Evaluierung psychischer Belastungen?

Die Kosten hängen von Unternehmensgröße, Branche und Vorgehensweise ab. In vielen Fällen überwiegen die langfristigen wirtschaftlichen Vorteile deutlich.


👉 Nächster Schritt

Wenn Sie die Evaluierung psychischer Belastungen rechtssicher, effizient und mit echtem Mehrwert umsetzen möchten, begleite ich Sie gerne dabei.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.

Weiterführende Literatur:

In meinem Blogartikel auf Great place to work gebe ich noch detaillierte Einblicke in das Vorgehen. Online hier